Kartenausgebende Bank: Multitude Bank p.l.c. (Ferratum) · lizenziert MFSA Malta · Mancus ist eine Marke der MyWage GmbH

Kreditkarte für Ausländer in Deutschland

Voraussetzungen für die Kartenbewilligung in Deutschland: EU-Bürger vs. Nicht-EU, benötigte Unterlagen im Antrag und typische Stolperfallen.

Wer neu nach Deutschland zieht — zum Arbeiten, zum Studieren, zur Familie oder im Rahmen einer Entsendung — merkt schnell, dass Kartenzahlungen hier anders geregelt sind als in vielen anderen Ländern. Bargeld ist noch immer verbreitet, klassische Kreditkarten sind seltener als in den USA oder Großbritannien, und die Bewilligung läuft nach starren Kriterien. Dieser Leitfaden erklärt, wo genau die Hürden liegen, wie sich EU- und Nicht-EU-Bürger unterscheiden und welche Karten realistisch bewilligt werden.

Die deutschen Basis-Voraussetzungen

Bevor es um Ausländer im Speziellen geht: In Deutschland gelten für alle Antragstellenden dieselben grundsätzlichen Voraussetzungen. Sie sind bei fast allen Anbietern identisch — die Multitude Bank p.l.c. (Marke Ferratum, White-Label Mancus) formuliert sie exemplarisch so:

  • Wohnsitz in Deutschland — nachgewiesen durch die Meldebescheinigung
  • Deutsches Bankkonto (Girokonto bei einer in Deutschland tätigen Bank)
  • Deutsche Mobilfunknummer für Zwei-Faktor-Freigaben und den Support
  • Volljährigkeit, häufig sogar 20+ (statt 18)
  • Regelmäßiges Einkommen (Arbeitsvertrag, Selbstständigkeit, Rente)
  • SCHUFA-Auskunft ohne aktive negative Merkmale

Details zur Bonitätsprüfung stehen im Artikel SCHUFA & Kreditkarte — was Banken wirklich prüfen, zum allgemeinen Ablauf im Artikel Kreditkarte beantragen: Ablauf und Prüfung.

Der Punkt „Wohnsitz in Deutschland” ist zentral. Ohne Meldeadresse in einer deutschen Kommune wird eine Kreditkarte bei deutschen Anbietern nicht bewilligt — unabhängig davon, aus welchem Land Sie stammen und welche Bonität Sie im Herkunftsland aufgebaut haben. SCHUFA-Auskünfte funktionieren national; ein hoher Kreditscore aus Italien, Polen oder den USA ist in Deutschland zunächst wirkungslos.

EU-Bürger: rechtlich weitgehend gleichgestellt

Für Bürger der Europäischen Union gilt in Deutschland die Freizügigkeit nach Art. 21 AEUV. Rechtlich sind Sie damit deutschen Antragstellenden weitgehend gleichgestellt — es braucht keinen Aufenthaltstitel und keine Arbeitserlaubnis. Zum Nachweis reicht in der Regel:

  • Personalausweis oder Reisepass aus einem EU-Land
  • Meldebescheinigung aus der deutschen Kommune (nach dem Ummelden im Bürgeramt erhältlich)
  • Nachweis des deutschen Bankkontos
  • Nachweis des regelmäßigen Einkommens (Arbeitsvertrag, Gehaltsabrechnung, Steuerbescheid bei Selbstständigen)

Die praktische Hürde ist die SCHUFA: In den ersten Monaten nach dem Umzug existiert noch kein deutscher Bonitätsverlauf. Die SCHUFA legt zwar automatisch einen Datensatz an, sobald das erste deutsche Konto eröffnet oder der erste Mobilfunkvertrag geschlossen wird — bewertbar wird der Datensatz aber erst mit ein paar Monaten Bewegung. Viele EU-Bürger bekommen deshalb in den ersten sechs bis zwölf Monaten in Deutschland eher eine Debit-Karte zum Girokonto als eine echte Kreditkarte.

Nicht-EU-Bürger: zusätzliche Hürden

Für Personen aus Nicht-EU-Staaten (Drittstaaten) verlangen die meisten Banken über die genannten Punkte hinaus:

  • Gültiger Aufenthaltstitel (Aufenthaltserlaubnis, Blaue Karte EU, Niederlassungserlaubnis) mit ausreichender Restlaufzeit — häufig mindestens 6 bis 12 Monate über die Antragsstellung hinaus
  • Deutsche Steuer-Identifikationsnummer (Steuer-ID) — wird nach der Anmeldung beim Bürgeramt automatisch per Post vergeben
  • Arbeitsvertrag mit ausreichender Restlaufzeit oder Nachweis einer Selbstständigkeit in Deutschland
  • In vielen Fällen mindestens 3 bis 6 Monate Aufenthaltsdauer vor der ersten Kreditkartenprüfung, damit ein SCHUFA-Grunddatensatz existiert

Die harte Grenze ist meistens die Restlaufzeit des Aufenthaltstitels: Eine Aufenthaltserlaubnis mit weniger als sechs Monaten Restlaufzeit wird bei den meisten Anbietern nicht akzeptiert, weil der Kredit den möglichen Aufenthalt in Deutschland zeitlich überschreitet. Wer sein Visum verlängern lässt, wartet den neuen Titel besser ab, bevor er den Antrag stellt.

SituationVoraussetzung zusätzlich zu den Basis-KriterienRealistische Karte in den ersten 6 Monaten
EU-Bürger, neu in DeutschlandMeldebescheinigung, EinkommensnachweisDebit-Karte zum Girokonto
EU-Bürger, seit 6+ Monatenwie oben, plus erste SCHUFA-Historieechte Kreditkarte oft möglich
Nicht-EU, Aufenthaltserlaubnis ≥ 12 MonateAufenthaltstitel, Steuer-IDDebit-Karte, ggf. Prepaid
Nicht-EU, Blaue Karte EU (Hochqualifizierte)wie oben, oft direkt bewilligbarKreditkarte oft möglich
Nicht-EU, StudierendeAufenthaltstitel, ImmatrikulationDebit- oder Prepaid-Karte

Der Umweg über die Debit- und Prepaid-Karte

Fast alle Menschen, die neu nach Deutschland kommen, starten mit einer der beiden karten-alternativen Optionen. Der Grund ist einfach: Beide sind ohne SCHUFA-Grundlage erhältlich und decken den Alltag weitgehend ab.

Nach einigen Monaten deutscher SCHUFA-Historie — meist über das Girokonto und einen Mobilfunkvertrag entstanden — verbessern sich die Chancen auf eine echte Kreditkarte merklich. Ein guter Zeitpunkt für den ersten Antrag ist frühestens sechs Monate nach der Meldung in Deutschland.

Praktische Stolpersteine im Antrag

Neben den rechtlichen Voraussetzungen gibt es einige praktische Hürden, die den Antrag bremsen können — und die vor der Antragsstellung oft übersehen werden.

  • Sprache im Antrag: Fast alle Antragsstrecken und Vertragsdokumente laufen ausschließlich auf Deutsch. Wer noch nicht sicher liest, sollte einen deutschen Muttersprachler dabei haben oder — bei internationalen Neo-Banken — nach einem englischsprachigen Antragsweg suchen (existiert bei einzelnen Anbietern).
  • Name in Latin-Schrift: Passname, Meldebescheinigung und Bankkonto müssen exakt übereinstimmen. Umschriften aus kyrillischen, arabischen oder ostasiatischen Schriften sollten in allen Dokumenten identisch sein — sonst blockiert die automatisierte Identitätsprüfung.
  • Video-Ident oder Post-Ident: Die Legitimation läuft bei fast allen Anbietern entweder per Video-Chat oder in einer Postfiliale. Beim Video-Ident brauchen Sie gutes Licht, eine stabile Internetverbindung und den Pass oder Ausweis in physischer Form (nicht als Foto auf dem Handy).
  • Wohnadresse vs. c/o-Adresse: Bei vielen Anbietern werden c/o-Adressen (etwa in Untermiete oder in einer Wohngemeinschaft ohne eigene Namensklingel) abgelehnt. Die Meldebescheinigung sollte den eigenen Namen als Hauptmieter oder als eingetragenen Mitmieter tragen.
  • Steuer-ID vs. Steuernummer: Die 11-stellige Steuer-ID (auf dem Schreiben des Bundeszentralamts für Steuern) ist gemeint — nicht die Steuernummer des Finanzamts. Beide werden gelegentlich verwechselt.

Sicherheit und Alltag nach der Bewilligung

Sobald die Karte im Briefkasten liegt, gelten die gleichen Sicherheits- und Alltagsregeln wie für alle anderen Karteninhaber:

  • 3-D Secure ist bei allen deutschen Karten aktiv. Die Freigabe erfolgt über die Banking-App oder per SMS. Details im Artikel Kartensicherheit: 3-D Secure, CVV, PIN.
  • Sperrhotline 116 116 funktioniert aus Deutschland kostenlos, aus dem Ausland gebührenpflichtig — Vorwahl der Nummer vorher notieren.
  • Fremdwährungsgebühren bei Zahlungen außerhalb des Euroraums liegen meist zwischen 1,5 und 2 %. Details im Artikel Kreditkarte im Ausland: Fremdwährung und DCC.

Fazit

Für Ausländer in Deutschland ist die Kreditkartenfrage weniger eine Frage der Herkunft als der Dauer im Land und der Papierlage. EU-Bürger sind rechtlich weitgehend gleichgestellt, brauchen aber ebenfalls ein paar Monate deutsche SCHUFA-Historie, bevor eine echte Kreditkarte bewilligt wird. Nicht-EU-Bürger benötigen zusätzlich einen belastbaren Aufenthaltstitel und eine deutsche Steuer-ID. In der Zwischenzeit deckt eine Debit-Karte zum Girokonto den Alltag zuverlässig ab — und nach sechs bis zwölf Monaten wird die eigentliche Kreditkartenprüfung realistisch.

Häufige Fragen

Kann ich als EU-Bürger sofort eine Kreditkarte in Deutschland bekommen? Rechtlich ja, praktisch selten in den ersten Monaten — weil noch keine deutsche SCHUFA-Historie existiert. Sobald ein deutsches Girokonto und ein Mobilfunkvertrag einige Monate laufen, verbessern sich die Chancen deutlich.
Was brauche ich als Nicht-EU-Bürger zusätzlich? Einen gültigen Aufenthaltstitel mit ausreichender Restlaufzeit (meist mindestens 6 bis 12 Monate) und eine deutsche Steuer-ID. Ohne diese beiden Punkte lehnen fast alle Banken einen Kreditkartenantrag ab.
Zählt mein Kreditscore aus meinem Heimatland? Nein. Die SCHUFA arbeitet ausschließlich mit deutschen Datensätzen. Ein hoher Kreditscore im Herkunftsland ist in Deutschland zunächst wirkungslos. Sie müssen eine deutsche Historie aufbauen — üblicherweise über Girokonto und Mobilfunkvertrag.
Kann ich eine Kreditkarte beantragen, wenn ich in einer WG oder unter c/o wohne? Meistens nur, wenn Sie in der Meldebescheinigung mit eigenem Namen als Mieter oder Mitmieter geführt sind. Reine c/o-Adressen ohne eigene Klingel werden häufig abgelehnt.
Gibt es Anbieter mit englischsprachiger Antragsstrecke? Einzelne Neo-Banken bieten die Kontoeröffnung und den Kreditkartenantrag auf Englisch an. Die Vertragsdokumente sind meistens dennoch auf Deutsch. Ein deutschsprachiger Vertrauter oder eine offizielle Übersetzung ist bei größeren Verpflichtungen sinnvoll.

Die Mancus Mastercard® wird von der Multitude Bank p.l.c. ausgegeben. Setzt Alter 20+, deutschen Wohnsitz, deutsches Bankkonto und regelmäßiges Einkommen voraus. Mehr über die Karte erfahren.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanzberatung. Verbindliche Konditionen entnehmen Sie dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Multitude Bank p.l.c.