PSD2 / PSD3
PSD2 ist die seit 2018 geltende EU-Zahlungsdiensterichtlinie mit starker Kundenauthentifizierung. PSD3 ist der Kommissionsvorschlag von 2023 zur Fortentwicklung.
PSD2 (Payment Services Directive 2, Richtlinie (EU) 2015/2366) ist die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie und in Deutschland seit 13. Januar 2018 in Kraft — umgesetzt vor allem im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und in den §§ 675c ff. BGB.
Was PSD2 gebracht hat
- Starke Kundenauthentifizierung (SCA) mit zwei unabhängigen Faktoren
- Öffnung des Kontozugangs für Drittanbieter (Open Banking, PISP/AISP)
- Verbot von Kartenaufschlägen im Handel für Verbraucherkarten
- Verschärfte Haftungsregeln zulasten der Zahlungsdienstleister (§ 675v BGB)
Umgesetzt wird SCA im Kartengeschäft vor allem über 3-D Secure 2.
PSD3 — der Vorschlag
Die Europäische Kommission hat im Juni 2023 einen Entwurf für PSD3 samt begleitender PSR (Payment Services Regulation) vorgelegt. Ziele: Betrugsbekämpfung verbessern, Open Banking konkretisieren, Rechte bei nicht autorisierten Zahlungen stärken. Das Gesetzgebungsverfahren läuft — eine Anwendung ist ab 2026/2027 zu erwarten, abhängig vom finalen Trilog-Ergebnis.
Siehe auch: 3-D Secure, Issuer, Ratgeber: Kartensicherheit
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