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PSD2 / PSD3

PSD2 ist die seit 2018 geltende EU-Zahlungsdiensterichtlinie mit starker Kundenauthentifizierung. PSD3 ist der Kommissionsvorschlag von 2023 zur Fortentwicklung.

ZahlungsdiensterichtliniePayment Services Directive

PSD2 (Payment Services Directive 2, Richtlinie (EU) 2015/2366) ist die zweite EU-Zahlungsdiensterichtlinie und in Deutschland seit 13. Januar 2018 in Kraft — umgesetzt vor allem im Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) und in den §§ 675c ff. BGB.

Was PSD2 gebracht hat

  • Starke Kundenauthentifizierung (SCA) mit zwei unabhängigen Faktoren
  • Öffnung des Kontozugangs für Drittanbieter (Open Banking, PISP/AISP)
  • Verbot von Kartenaufschlägen im Handel für Verbraucherkarten
  • Verschärfte Haftungsregeln zulasten der Zahlungsdienstleister (§ 675v BGB)

Umgesetzt wird SCA im Kartengeschäft vor allem über 3-D Secure 2.

PSD3 — der Vorschlag

Die Europäische Kommission hat im Juni 2023 einen Entwurf für PSD3 samt begleitender PSR (Payment Services Regulation) vorgelegt. Ziele: Betrugsbekämpfung verbessern, Open Banking konkretisieren, Rechte bei nicht autorisierten Zahlungen stärken. Das Gesetzgebungsverfahren läuft — eine Anwendung ist ab 2026/2027 zu erwarten, abhängig vom finalen Trilog-Ergebnis.

Siehe auch: 3-D Secure, Issuer, Ratgeber: Kartensicherheit

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