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Chargeback

Chargeback ist die vom Karteninhaber angestoßene Rückbuchung einer Kartenzahlung — nach Netzwerkregeln geprüft und bei berechtigter Reklamation gutgeschrieben.

RückbuchungKartenreklamationRückerstattung

Ein Chargeback ist die vom Karteninhaber initiierte Rückabwicklung einer Kartenzahlung. Anders als bei einer SEPA-Lastschrift geht der Antrag nicht direkt an den Händler, sondern über den Issuer an das Zahlungsnetzwerk (Mastercard, Visa …), das nach festen Regelwerken entscheidet.

Typische Chargeback-Gründe

  • Nicht gelieferte Ware oder nicht erbrachte Leistung
  • Erheblich abweichende Ware oder Fehlerhaftigkeit
  • Nicht autorisierte Transaktion (Kartenmissbrauch)
  • Doppelbuchung oder falscher Betrag

Ablauf und Fristen

Die Reklamation muss zeitnah eingereicht werden — die netzwerkseitigen Fristen liegen je nach Grund zwischen 45 und 120 Tagen. Der Issuer bucht den Betrag vorläufig zurück, der Acquirer holt beim Händler eine Stellungnahme ein. Kann der Händler die Zahlung nicht belegen (z. B. Lieferschein, Signatur, 3-D-Secure-Nachweis), bleibt die Rückbuchung bestehen.

Ein Chargeback ist kein Ersatz für die zivilrechtliche Auseinandersetzung mit dem Händler — er ist ein zusätzlicher Verbraucherschutzmechanismus.

Siehe auch: Issuer, Acquirer, Ratgeber: Chargeback-Verfahren

Dieser Eintrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Finanzberatung. Verbindliche Konditionen entnehmen Sie dem Preis- und Leistungsverzeichnis der Multitude Bank p.l.c.